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   LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07   

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https://dejure.org/2007,24222
LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07 (https://dejure.org/2007,24222)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.11.2007 - L 10 AL 179/07 (https://dejure.org/2007,24222)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. November 2007 - L 10 AL 179/07 (https://dejure.org/2007,24222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Auslegung einer Erledigterklärung durch den Kläger in einer nichtöffentlichen Sitzung aus dem Empfängerhorizont als Rücknahme der Berufung; Möglichkeit der Anfechtung oder des Widerrufs einer Rücknahme der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07
    Denn sie ist eine gestaltende Prozesshandlung, auf die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Nichtigkeit, Widerruf und Anfechtung nach allgemeiner Meinung nicht anwendbar sind (BSG SozR Nr. 3 zu § 119 BGB; BSG in SozR 1500 § 102 Nr. 2 mwN; BSG vom 17.05.1966, 7 RAR 7/66, BVerwG-NVwZ-RR 99, 407).

    Restitutionsgründe im Sinne des § 179 Abs. 1 SGG iVm § 580 Nrn 1 bis 7 ZPO sind von der Klägerin weder vorgetragen worden noch erkennbar (BSG vom 24.04.1980, 9 RV 16, 79 mwN; BVerwG NVwZ 97, 1210; NVwZ-RR 99, 407).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07
    Restitutionsgründe im Sinne des § 179 Abs. 1 SGG iVm § 580 Nrn 1 bis 7 ZPO sind von der Klägerin weder vorgetragen worden noch erkennbar (BSG vom 24.04.1980, 9 RV 16, 79 mwN; BVerwG NVwZ 97, 1210; NVwZ-RR 99, 407).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07
    Maßgebend ist der objektive Erklärungswert, der sich danach bestimmt, wie der Empfänger nach den Umständen die Erklärung verstehen muss, wobei § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend heranzuziehen ist (BGH NJW 94, 1537; BVerwG NVwZ 99, 405; BSG 63, 93, 94; 74, 77, 79).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07
    Maßgebend ist der objektive Erklärungswert, der sich danach bestimmt, wie der Empfänger nach den Umständen die Erklärung verstehen muss, wobei § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend heranzuziehen ist (BGH NJW 94, 1537; BVerwG NVwZ 99, 405; BSG 63, 93, 94; 74, 77, 79).
  • BSG, 14.06.1978 - 10 RV 31/77

    Klagerücknahme - Prozeßunfähiger Beteiligter - Widerruf - Frist

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07
    Denn sie ist eine gestaltende Prozesshandlung, auf die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Nichtigkeit, Widerruf und Anfechtung nach allgemeiner Meinung nicht anwendbar sind (BSG SozR Nr. 3 zu § 119 BGB; BSG in SozR 1500 § 102 Nr. 2 mwN; BSG vom 17.05.1966, 7 RAR 7/66, BVerwG-NVwZ-RR 99, 407).
  • LSG Berlin, 28.04.2004 - L 6 B 44/03

    Gewährung eines Eingliederungszuschusses im Wege des einstweiligen

    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07
    Damit hat die einseitige Erledigterklärung keine andere Kostenentscheidung zur Folge als die Rücknahme (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2002, L 10 B 9/01 SB; LSG Berlin, Beschluss vom 28.04.2004, 6 B 44/03 AL ER; Hauck SGb 2004, 407; Kroll NZS 2003, 357; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4.Aufl, 2005, VII Rdnr 171, 172), so dass dieser Gesichtspunkt der hier vorgenommenen Interpretation nicht entgegensteht.
  • BSG, 17.05.1966 - 7 RAr 7/66
    Auszug aus LSG Bayern, 29.11.2007 - L 10 AL 179/07
    Denn sie ist eine gestaltende Prozesshandlung, auf die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Nichtigkeit, Widerruf und Anfechtung nach allgemeiner Meinung nicht anwendbar sind (BSG SozR Nr. 3 zu § 119 BGB; BSG in SozR 1500 § 102 Nr. 2 mwN; BSG vom 17.05.1966, 7 RAR 7/66, BVerwG-NVwZ-RR 99, 407).
  • LSG Bayern, 26.03.2009 - L 10 AL 7/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Darlegung eines Restitutionsgrundes gem § 202 SGG

    Der Antrag der Klägerin auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 10 AL 179/07 wird als unzulässig verworfen.

    Am 05.06.2007 hat die Klägerin "Einspruch" bezüglich des "Urteils vom 21.05.2007" eingelegt (L 10 AL 179/07).

    den Antrag auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 10 AL 179/07 als unzulässig zu verwerfen, hilfsweise den Antrag als unbegründet zurückzuweisen.

    Die Klage auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 10 AL 179/07 ist weder statthaft noch fristgemäß und damit als unzulässig zu verwerfen.

  • LSG Bayern, 07.03.2018 - L 11 AS 280/17

    Berufung, Widerruf, Eingliederungsvereinbarung, Anfechtung, Verfahren,

    Maßgebend ist der objektive Erklärungswert, der sich danach bestimmt, wie der Empfänger nach den Umständen die Erklärung verstehen muss, wobei § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend heranzuziehen ist (BayLSG, Urteil vom 29.11.2007 - L 10 AL 179/07 -veröffentlich in juris).

    Sie ist eine gestaltende Prozesshandlung, auf die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Nichtigkeit, Widerruf und Anfechtung nach allgemeiner Meinung nicht anwendbar sind (vgl BayLSG, Urteil vom 29.11.2007 - aaO - mwN).

  • LSG Bayern, 07.03.2018 - L 11 AS 281/17

    Feststellung der Erledigung eines Verfahrens

    Maßgebend ist der objektive Erklärungswert, der sich danach bestimmt, wie der Empfänger nach den Umständen die Erklärung verstehen muss, wobei § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend heranzuziehen ist (BayLSG, Urteil vom 29.11.2007 - L 10 AL 179/07 -veröffentlich in juris).

    Sie ist eine gestaltende Prozesshandlung, auf die die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts über Nichtigkeit, Widerruf und Anfechtung nach allgemeiner Meinung nicht anwendbar sind (BayLSG, Urteil vom 29.11.2007 - aaO - mwN).

  • LSG Bayern, 29.10.2010 - L 10 AL 283/10

    Streit über Erledigung des Verfahrens durch Erledigterklärung des Klägers

    Maßgebend ist dabei der objektive Erklärungswert, der sich danach bestimmt, wie der Empfänger nach den Umständen die Erklärung verstehen muss, wobei § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend herzuziehen ist (vgl. hierzu Urteil des Senates vom 29.11.2007 - L 10 AL 179/07 - mwN).

    Damit hat die einseitige Erledigterklärung keine andere Kostenentscheidung zur Folge als die Rücknahme (vgl. hierzu Urteil des Senates vom 29.11.2007 aaO).

  • LSG Bayern, 14.05.2014 - L 11 AS 387/11

    Erledigung des Rechtsstreites durch Berufungsrücknahme.

    Maßgebend ist der objektive Erklärungswert, der sich danach bestimmt, wie der Empfänger nach den Umständen die Erklärung verstehen muss, wobei § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend heranzuziehen ist (BayLSG, Urteil vom 29.11.2007 - L 10 AL 179/07).
  • LSG Bayern, 07.03.2018 - L 11 AS 283/17

    Rücknahme einer Klage- Antrag auf Fortsetzung eines Klageverfahrens

    Maßgebend ist der objektive Erklärungswert, der sich danach bestimmt, wie der Empfänger nach den Umständen die Erklärung verstehen muss, wobei § 133 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend heranzuziehen ist (BayLSG, Urteil vom 29.11.2007 - L 10 AL 179/07 -veröffentlicht in juris).
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